Der Kot von Hunden und die Gleichgültigkeit mancher Hundehalter stinken zum Himmel 

Endlich Frühling! Die Sonne sendet ihre wärmenden Strahlen in die Lande. Über die Straßen, Plätze und Gassen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein weht der Wohlgeruch des jungen Blütenmeeres in unzählbaren Aromen. Jeder Atemzug entfacht in der Nase des Wandersmanns ein wahres Feuerwerk der Düfte. Es könnte so schön sein, ... wäre da nicht das herbe Bukett des frischen Hundehaufens, der sich da gerade mit einem unheilvoll schmatzenden Geräusch mit der Sohle des Wanderschuhs vereint hat.

Es stinkt zum Himmel!  In allen 41 Gemeinden der Verbandsgemeinde gilt die "Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen". 

Paragrafen regeln dort, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich, dass ein jeder die Hinterlassenschaften seines vierbeinigen Freundes unverzüglich und unaufgefordert zu beseitigen hat.  Der gesunde Menschenverstand und ein grundlegendes Maß an Anstand gebieten es jedem Hundehalter, Beeinträchtigungen seiner Mitmenschen durch den Hund im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders auf das unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren.

Mit der Anschaffung eines Hundes übernimmt der Halter eine umfängliche Verantwortung. Diese umfasst neben dem Wohlergehen des Tieres auch die angemessene Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit. 

Der tatsächliche Zustand unserer Geh-, Spazier- und Wanderwege sowie der öffentlichen Plätze wirft jedoch die berechtigte Frage auf, ob alle Hundehalter dieser Verantwortung gerecht werden (können/wollen), obwohl vielerorts durch die Gemeinden für teuer Steuergeld extra Tütenspender und Müllbehälter angebracht worden sind. Auch bedanken sich die Gemeindearbeiter, wenn die vormals grüne Arbeitshose nach dem Mähen der Gemeindewiese oder der Wegesränder bis zu den Knien hoch plötzlich braun ist. Dass es auch anders geht, beweisen die teils gut mit kleinen Beuteln gefüllten Müllbehälter. 

Eine weitere, unter Hundebesitzern verbreitete Unsitte ist das Freilaufen lassen ihrer  Hunde. Innerorts sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Außerhalb bebauter Ortslage, so die Statuten weiter, sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Wenn es dann nämlich doch mal zu einem Zusammenrasseln von Mensch und Hund kommt, wird aus Hunderasse "Der-tut-nichts" sehr schnell die Rasse "Das-hat-er-vorher-noch-nie-gemacht".        

Das Ordnungsamt richtet daher sein Augenmerk ebenfalls auf diese Zeitgenossen. Da aber beispielsweise kaum ein Hundebesitzer die Dreistigkeit besitzt, seinen Hund direkt vor den Augen unserer Mitarbeiter sein Geschäft verrichten zu lassen, sind wir hier auch auf die aktive Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen. Im Klartext heißt dies: der uneinsichtige Hundebesitzer muss notwendigenfalls von einem couragierten Beobachter angezeigt werden, damit das Ordnungsamt einschreiten kann. 

Damit ein Bußgeld auferlegt werden kann, benötigen das Ordnungsamt konkrete Angaben über

o Täter

o Tatzeit,

o Tatort und

o Zeugen, die auch vor Gericht bereit sind "Roß und Reiter" zu nennen.

Mit Ihrer und der Mithilfe der anderen vom Hundekot geplagten Bürgerinnen und Bürger können wir wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen.

Für Rückfragen und Anzeigen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung unter Telefon 06382/791-0 oder via E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Jung

- Bürgermeister -

 

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